Die Finanzierung der Tagespflege Bethanien in Solingen
Tagespflegekosten pro Tag:
Gültig vom 01.07.2021 bis 30.06.2022 pro Tag
Pflegegrad |
Unterkunft/ Verpflegung |
Pflegekosten | Ausbildungsumlage | Pflegesatz/ Tag gesamt |
---|---|---|---|---|
1 | 23,06€ | 68,38€ | 1,56 € + 4,59 € | 108,10€ |
2 | 23,06€ | 71,98€ | 1,56 € + 4,59 € | 111,70€ |
3 | 23,06€ | 75,58€ | 1,56 € + 4,59 € | 115,30€ |
4 | 23,06€ | 79,18€ | 1,56 € + 4,59 € | 118,90€ |
5 | 23,06€ | 82,78€ | 1,56 € + 4,59 € | 122,50€ |
Anfallende Investitionskosten zahlt der Sozialhilfeträger bei Pflegegrad 1 bis 5.
Außerdem erhalten wir bei den Pflegegraden 1 bis 5 einen Vergütungszuschlag nach § 43 b von 9,71€ pro Anwesenheitstag, diesen rechnen wir mit Ihrer Pflegekasse direkt ab. Es sei denn, Sie sind privat versichert, dann müssen Sie auch diesen zur Erstattung einreichen.
Ihr Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse
Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 müssen die Kosten für die Tagespflege privat finanziert werden.
Pflegegrad 2 bis 5
Bei Pflegegrad 2 bis 5 zahlt die Pflegekasse Leistungen für Tagespflege. Außerdem werden häusliches Pflegegeld und/oder Pflegesachleistungen gezahlt. Werden die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, wird der Restbetrag in häusliches Pflegegeld umgewandelt. Dem Pflegebedürftigen stehen dabei insgesamt 100% zu.
Außerdem besteht der Anspruch auf:
- Verhinderungspflege von 1612,00€ pro Kalenderjahr (stundenweise auch für Tagespflege einsetzbar)
- Kurzzeitpflege von 1612,00€ pro Kalenderjahr (nicht für Tagespflege einsetzbar), wovon bis zu 50% in Verhinderungspflege umwandelbar sind, die dann wiederum auch für Tagespflege eingesetzt werden können.
Weitere Auskünfte darüber erteilt Ihnen Ihre Pflegekasse.
Inanspruchnahme von Tagespflege
Für die Inanspruchnahme von Tagespflege muss bei der Pflegekasse ein Antrag auf teilstationäre Pflege gestellt werden.
Monatlicher Leistungsanspruch an Ihre Pflegekasse
Pflegegrad | zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen | Tagespflege maximal | Pflegesachleistungen maximal | Pflegegeld maximal |
---|---|---|---|---|
1 | 125,00€ | 0,00€ | 0,00€ | 0,00€ |
2 | 125,00€ | 689,00€ | 689,00€ | 316,00€ |
3 | 125,00€ | 1.298,00€ | 1.298,00€ | 545,00€ |
4 | 125,00€ | 1.612,00€ | 1.612,00€ | 728,00€ |
5 | 125,00€ | 1.995,00€ | 1.995,00€ | 901,00€ |
- nicht verbrauchte Pflegesachleistung wird in Pflegegeld umgewandelt.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen grundsätzlich jedem mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Diese Leistungen können u.a. zur Refinanzierung der Position „Unterkunft und Verpflegung“ sowie „Investitionskosten“ der Tagespflegerechnung genutzt werden.
Hinweis: dieses Geld kann „angespart“ werden, sollte aber bis zum 30.06. des Folgejahres verbraucht werden, da es sonst verfällt!
Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt pro Tag
km bis zur Einrichtung | Kosten pro Tag einfach | Kosten pro Tag Hin- und Rückfahrt | |
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Zone 1 | bis 3 km | 7,40€ | 14,80€ |
Zone 2 | bis 6 km | 11,00€ | 22,00€ |
Zone 3 | bis 10 km | 17,30€ | 34,60€ |
Die Zonen orientieren sich an der einfachen Entfernung (Straßen-km) bis zur Einrichtung.
Zusatzkosten
- Ab dem 11.km zusätzliche Kosten von 3,20€ pro Kilometer
Zusatzkosten bei | Kosten / Tag einfach | Kosten / Tag hin und rück | |
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Rollstuhltransport | bis 5 km | 25,00 € | 50,00 € |
ab dem 6. km | 1,65 € pro jeden weiteren Kilometer |